KfW-Förderung gestrichen

VDS und ZVSHK fordern Neuauflage des KfW-Programms 455-B

Veröffentlicht am 21. Juli 2025
Die KfW-Förderung des Programms 455-B ist vorerst gestrichtn

Foto: Generiert mit ChatGPT 4o und nachträglich beschriftet

Im Haushaltsentwurf für 2025 hat die aktuelle Bundesregierung keine Mittel mehr für den barrierereduzierten Umbau vorgesehen. Das betrifft natürlich auch den Umbau von Badezimmern. Die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) fordern die sofortige Wiederaufnahme des KfW-Zuschussprogramms 455-B. Das Programm soll helfen, allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen und die Pflegekassen langfristig zu entlasten.

Mit dem Wegfall des KfW-Programms „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ (zuvor „Altersgerecht Umbauen“) entfällt eine zentrale Förderung von Personen, die auf ein barrierearmes oder barrierefreies Bad angewiesen sind. Besonders für ältere und pflegebedürftige Menschen sind solche Bäder entscheidend, da sie ihnen ermöglichen, möglichst lange selbstbestimmt im vertrauten Zuhause zu bleiben und eine Unterbringung in einem Pflege- bzw. Altersheim hinauszuzögern.

Fehlende Förderung verschärft die Pflegekrise

Dabei beklagt die Politik regelmäßig den Personalmangel in der Pflege und die steigenden Kosten für Pflegeleistungen. Besonders die stationäre Heimunterbringung verursacht immense Ausgaben für die Pflegeversicherung. Ein zentrales Instrument, um diesen Trend zu bremsen, ist die Förderung des selbstständigen Wohnens im Alter. Insbesondere barrierefreie bzw. pflegegerechte Bäder tragen zu diese Selbstständigkeit bei, sind die doch zentrales Element für eine häusliche Versorgung. Ohne entsprechende Zuschüsse werden notwendige Umbauten für viele unbezahlbar, was die Zahl der Heimeinweisungen und damit die Kosten für das Pflegesystem weiter steigen lässt.

„Investitionen in barrierefreie Bäder lohnen doppelt – sie stärken die häusliche Pflege und entlasten das Pflegesystem langfristig“, ist sich VDS-Geschäftsführer Jens J. Wischmann sicher. „Die Politik muss jetzt handeln – nicht irgendwann. Die Bundeshaushalte 2025 und 2026 müssen hier klare Signale setzen.“

Fehlende Förderung verschärft die Pflegekrise

Denn Deutschland steht bereits heute vor einer doppelten Herausforderung: Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt rapide: – aktuell sind 5,7 Millionen Menschen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) pflegebedürftig, Tendenz steigend. Rund 86 % von ihnen werden zu Hause versorgt. Laut der von der VDS in Auftrag gegebenen repräsentativen Studie #germanbathrooms sind rund sieben Millionen Badezimmer in Deutschland weder barrierefrei noch pflegegerecht und damit für eine häusliche Versorgung ungeeignet.

„Ein barrierefreies Bad ist keine Frage des Komforts, sondern der Menschenwürde“, sagt dazu Andreas Müller, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. „Es ist Grundvoraussetzung für Selbstbestimmung im Alter und eine funktionierende häusliche Pflege. Dass das Programm 455-B in den Haushaltsplanungen für 2025 und 2026 nicht mehr berücksichtigt wird, ist ein schwerwiegender Fehler – gerade in einer älter werdenden Gesellschaft.“

Denn der Zuschuss der Pflegekassen, den Personen mit anerkanntem Pflegegrad erhalten, reicht in der Regel nicht aus, um die tatsächlichen Kosten eines barrierefreien Badumbaus zu decken. Die Zuschüsse aus dem KfW-Programm 455-B waren daher essenziell, um die Selbstständigkeit zu sichern. Wird die Förderung gestrichen, drohen mehr Heimunterbringungen – mit enormen finanziellen Folgen für die Pflegekassen und die gesamte Gesellschaft.

Forderungen von VDS und ZVSHK

Barrierefreier Wohnraum ist der Schlüssel zu einem würdevollen Leben im Alter und zur Entlastung der Pflege – insbesondere im Badezimmer. VDS und ZVSHK fordern daher die sofortige Wiederaufnahme und Weiterentwicklung des KfW-Förderprogramms 455-B:

  • Förderprogramm 455-B reaktivieren: Mindestens 150 Millionen Euro jährlich im Bundeshaushalt einplanen.
  • Zuschusshöhe erhöhen: Förderquote auf 10 % bei Investitionen bis 50.000 Euro ausweiten.
  • Praxisgerechte Kriterien umsetzen: Keine pauschalen Mindestgrößen für Badezimmer – auch kleine Bestandsbäder müssen förderfähig bleiben, z. B. beim Einbau bodengleicher Duschen.
  • Pflege mitdenken: Technische Normen um pflegerelevante Anforderungen ergänzen – und kosteneffiziente Lösungen standardisieren.
  • Integrierte Förderstrategie etablieren: Gesundheits- und Bauministerium müssen gemeinsam handeln. KfW-Zuschüsse und Leistungen der Pflegekassen dürfen nicht länger isoliert betrachtet werden.