Der feine Unterschied: modernisieren, sanieren, renovieren

Veröffentlicht am 29. Mai 2024
Unterschiede zwischen modernisieren, sanieren und renovieren

Neue Fliesen für den Fußboden, eine bodenebene Dusche oder ein neues, multifunktionales Dusch-WC fürs Badezimmer? Wer Veränderungen in seinem Bad vornehmen möchte, der möchte sein Bad modernisieren, sanieren oder renovieren. Aber was ist jetzt der richtige Ausdruck für welche Maßnahme? Und spielt das überhaupt eine Rolle, wann welcher Begriff verwendet wird? Auf sanitaerwirtschaft.de erklären wir die Unterschiede und auch, warum diese Unterscheidungen wichtig sein können.

Zuerst ein kurzer Blick ins Wörterbuch des DWDS: Was steht hier zu den einzelnen Begriffen?Modernisieren bedeutet, etwas neu, zeitgemäß, dem neuesten Entwicklungsstand, der neuesten Mode entsprechend zu gestalten. Sanieren bedeutet, etwas zu heilen, wiederherzustellen und wieder in einen geordneten Zustand zu bringen. Renovieren bedeutet etwas aufhübschen, auffrischen.

Allein ein Blick auf die Wortbedeutung zeigt eigentlich schon die Unterschiede, die hinter den Begriffen stecken. Zusammengefasst bedeutet modernisieren verbessern, sanieren reparieren und renovieren verschönern. Aber auch im Mietrecht ist die exakte Verwendung durchaus relevant.

Modernisierung: Erhöht den Wert einer Immobilie oder Wohnung

Wenn das Badezimmer optisch und technisch aus der Zeit gefallen ist und auf den neuesten Stand gebracht wird, handelt sich in der Regel um eine Modernisierung. Das gilt für eine Neugestaltung von Wand und Boden – also neue Fliesen, ein Vorwandsystem oder einen Holzfußboden ebenso wie für Sanitärprodukte (etwa ein Dusch-WC), den Umbau in einen bodenebenen Duschbereich oder eine energiesparende Heizung. In diesen Fällen erhöht sich durch das Upgrade des Badezimmres der Nutz- bzw. Wohnwert der Wohnung oder des Hauses. Im letzten Fall, also bei einem Umbau zum Zweck des langfristigen Energiesparens, wird auch häufig von einer energetischen Modernisierung, aber auch von einer energetischen Sanierung gesprochen. Für solche Maßnahmen, aber auch für Modernisierungen, die zu einem barrierefreien oder altersgerechten Badezimmer führen, gibt es zahlreiche staatliche Fördermöglichkeiten.

Sanierung: Schaden beheben und die Wohnung wieder nutzbar machen

Einer Sanierung geht zwingend ein ernsthafter Schaden oder ein erheblicher Mangel voraus. Die Sanierung des Badezimmer dient allerdings nicht ausschließlich dazu, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Denn auch eine Qualitätsverbesserung kann mit einer Sanierung einhergehen. Das ist häufig der Fall, wenn alte Gebäude saniert werden, die längere Zeit nicht mehr bewohnt wurden. Solche Sanierungen sind meist mit einem großen (Planungs-)Aufwand verbunden.

Insbesondere mit Blick auf das Mietrecht ist die Unterscheidung zwischen Sanierung und Modernisierung wichtig. Die Kosten für Sanierungsmaßnahmen darf der Vermieter innerhalb eines bestehenden Mietverhältnisses nicht auf die Miete umlegen. Bei Modernisierungsmaßnahmen ist dies dagegen gestattet.

Renovierung: Einmal schön, bitte

Anders als eine Modernisierung oder Sanierung dient eine Renovierung im Grunde lediglich der optischen Verschönerung. Renovieren bedeutet, dass kleinere Mängel, die durch die tägliche Nutzung entstehen, behoben werden. Hierbei handelt es sich explizit nicht um Baumängel, die zwingend behoben werden müssen. Die Arbeiten sind also nicht zwangsläufig nötig, verbessern aber das Wohngefühl.  Daher spricht man im Mietrecht auch von Schönheitsreparaturen.

Wo die Grenze zwischen Renovierung und Modernisierung liegt, muss im Einzelfall entschieden werden. Doch auch, wenn viele Renovierungsarbeiten selbst gemacht werden können, sollte bei größeren Arbeiten eine Fachkraft hinzugezogen werden. Das gilt insbesondere, wenn im Badezimmer Wasser ins Spiel kommt, wie etwa beim Austausch einer Armatur. Denn eine unsachgemäß ausgeführte Arbeit kann zu Wasserschäden führen, die im Zweifel nicht von der Hausratversicherung abgedeckt werden.

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